Herreabe

Willkommen auf der Webseite des Vereins Herreabe. Wir sind eine Gruppe von Herren, welche sich wöchentlich im eigenen Vereinslokal zu Spiel und Spass treffen.

Statuten

Art. 1 Name und Sitz
Unter dem Namen „Herreabe“ besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB mit Sitz in Bern.

Art. 2 Zweck
Der Verein bezweckt das gemütliche Zusammensein unter Herren.

Art. 3 Mittel
Die Mittel des Vereins werden aufgebracht durch
a. die Beiträge der Mitglieder,
b. Zuwendungen aller Art.

Der Mitgliederbeitrag beträgt 1.- CHF pro Jahr. Weitere Beiträge werden durch die Hausordnung geregelt.

Art. 4 Mitgliedschaft
Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die ein Interesse am Zweck des Vereins hat. Passivmitglied ohne Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, wenn sie Interesse am Vereinszweck hat. Neue Mit-Glieder werden ausschliesslich bei Erfüllung der folgenden vier Kriterien in den Verein aufgenommen. Dabei müssen alle Kriterien erfüllt sein:
1. Der Aufnahmeantrag liegt in schriftlicher Form mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Hauptversammlung beim Präsidenten des Vereins vor.
2. Der Antragsteller muss bei der ordentlichen Hauptversammlung anwesend sein.
3. Die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder müssen den Aufnahmeantrag gutheissen. Lehnt eines der Mitglieder den Antrag ab, wird der Antragsteller nicht in den Verein aufgenommen.
4. Der Antragsteller ist mindestens 22 Jahre alt.

Art. 5 Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt
- bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod
- bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung

Art. 6 Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Hauptversammlung an den Präsidenten gerichtet werden. Ein Mitglied kann jederzeit aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Hauptversammlung weiterziehen.

Art. 7 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
1. die Hauptversammlung
2. der Vorstand

Art. 8 Die Hauptversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Hauptversammlung. Eine ordentliche Hauptversammlung findet jährlich statt. Zur Hauptversammlung werden die Mitglieder im Voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.
Die Hauptversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:
1. Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes
2. Festsetzung und Änderung der Statuten
3. Abnahme der Jahresrechnung
4. Beschluss über das Jahresbudget
5. Behandlung der Ausschlussrekurse

An der Hauptversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr. Passivmitglieder werden zur Hauptversammlung eingeladen, besitzen jedoch kein Stimmrecht.

Art. 9 Der Vorstand
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
a. Präsident
b. Vizepräsident
c. Sekretär
d. Kassier

Ämterkumulation ist zulässig.

Art. 10 Unterschrift
Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift von zwei Mitgliedern des Vorstandes.

Art. 11 Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Art. 12 Statutenänderung
Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn die Mehrheit der Vereinsversammlung dem Änderungsvorschlag zustimmt.

Art. 13 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur durch die Mitgliederversammlung durch Mehrheitsentscheid beschlossen werden. Das Vereinsvermögen wird zu einem gemeinnützigen Zweck verwendet.

Art. 14 Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 14. September 2009 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

Wabern, den 14. September 2009, revidiert am 4. Februar 2016.

Vorstand

Der Vorstand des Verein Herreabe setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Präsident: Stefan Senn
  • Vizepräsident: Daniel Tschabold
  • Sekretär: Stefan Lengacher
  • Kassier: Matthias Sohn
  • Revisor: Marc Thomann